24.12.2009, 22:17
7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
Wenn ich das richtig Lese muss es eine wahl geben für ein ED der dann bis Anfang Febr das Amt übernimmt .
Irgendwas über ein "Zwischen" ED sehe ich hier nicht, sowie Herr Wegeland jetzt die Wahlen für die Ämter von Exe für Kartenanträge und für Kartographie einleitet so kann er auch die Neu Wahl für den ED einleiten den..
Artikel 4 abs 3
3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten.
Auf ein E.D muss man sich also nicht einigen..
Ich habe so meine bedenken mit 7, da setzen sich 4 zussamen und entschließen irgend was zu papier zu geben um ein Rechtskräftig gewählter E.D aus dem Amt zu setzen..
Wenn ich das richtig Lese muss es eine wahl geben für ein ED der dann bis Anfang Febr das Amt übernimmt .
Irgendwas über ein "Zwischen" ED sehe ich hier nicht, sowie Herr Wegeland jetzt die Wahlen für die Ämter von Exe für Kartenanträge und für Kartographie einleitet so kann er auch die Neu Wahl für den ED einleiten den..
Artikel 4 abs 3
3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten.
Auf ein E.D muss man sich also nicht einigen..
Ich habe so meine bedenken mit 7, da setzen sich 4 zussamen und entschließen irgend was zu papier zu geben um ein Rechtskräftig gewählter E.D aus dem Amt zu setzen..

