26.12.2009, 00:58
Zitat:7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
Von Ausschreibung steht da aber auch nichts.
Dann kann es nur so sein, dass hier innerhalb der vorgeschriebenen Zeit der Diskussion sich weitere Kandidaten melden können und nach dieser 14-Tage-Frist wird dann die Wahl eingeleitet.

