09.02.2010, 19:41
Die Geschäftsordnung regelt in Bezug auf die Durchführung einer Wahl nur die Veröffentlichung, die Kandidatendiskussionen, die Dauer, den Ort und den Grundsatz der geheimen Wahl.
Die Leitung von Wahlen obliegt dabei dem Exekutivdirektor. Also hat er nach bestem Wissen und Gewissen die "Stimmzettel" zu fertigen, die Wahl zu eröffnen, deren ungestörte und geheime Durchführung zu organisieren und das Ergebnis festzustellen.
Die Leitung von Wahlen obliegt dabei dem Exekutivdirektor. Also hat er nach bestem Wissen und Gewissen die "Stimmzettel" zu fertigen, die Wahl zu eröffnen, deren ungestörte und geheime Durchführung zu organisieren und das Ergebnis festzustellen.

