09.02.2010, 22:43
Zitat:Nun, bei einer Wahl unter mehreren Kandidaten kann es nach meinem Verständnis keine Enthaltung geben. Oder hat schon mal jemand auf einem Stimmzettel diese Option gesehen? Bei geheimen Wahlen mit Stimmzetteln (und die simulieren wir hier) gibt es nur die Möglichkeit, seinen Stimmzettel ungültig zu machen. Sich der Stimme enthalten kann man bei geheimen Wahlen einfach durch Fernbleiben von der Wahl.
Die Enthaltungsoption bleibt den Ja-Nein-Abstimmungen, und dort vorrangig den öffentlichen vorbehalten.
Wenn man einen wählen darf, kann man nein sagen, aber wenn man zwei Stümper (allgemein gesprochen) zur Auswahl hat, darf man das nicht? Halte ich für eher fragwürdig ungeachtet der Situation im RL. Es heißt in der Geschäftsordnung:
Zitat:6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
"[M]it Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen" heißt für mich eigentlich nach Anwendung der Juristendiktion, daß der Sieger notwendig über 50% der Stimmen erhalten muß, um gewählt zu werden.

