09.01.2006, 21:16
Neben dem eingelegten Veto Klings, über das mir bis jetzt nichts weiter bekannt geworden ist, ist folgende neue Rechtslage eingetreten.
Es könnte also sein, dass ihr Antrag bereits deshalb als nichtig angesehen werden muss.
Es ist sehr bedauerlich, aber Urheberrecht ist wohl Urheberrecht.
Natürlich haben Sie die Möglichkeit ihren Antrag - so Kling sein Veto binnen 5 Tagen (bis 14. Januar 2006) nicht begründet - zu modifizieren. Ob eine erneute Antragsstellung nötig ist, wird das Direktorium entscheiden.
MfG
von Kurland
OIK-Vizedirektor für Kartenanträge
Es könnte also sein, dass ihr Antrag bereits deshalb als nichtig angesehen werden muss.
Es ist sehr bedauerlich, aber Urheberrecht ist wohl Urheberrecht.
Natürlich haben Sie die Möglichkeit ihren Antrag - so Kling sein Veto binnen 5 Tagen (bis 14. Januar 2006) nicht begründet - zu modifizieren. Ob eine erneute Antragsstellung nötig ist, wird das Direktorium entscheiden.
MfG
von Kurland
OIK-Vizedirektor für Kartenanträge

