10.06.2010, 20:27
Zitat:Original von Wernher Graf von Perleburg
Zitat:6. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen.
Wenn, sollte man das so Formulieren:
Zitat:Eine natürliche Person (RL-Personen gibt es nicht), kann nur eine Stimme haben, vetritt sie mehr als einen Staat, so bilden diese Staaten eine Vertretungsgemeinschaft und haben gemeinschaftlich eine Stimme.
Mit einer solchen Regelung dürften allen berechtigten Interessen Rechnung getragen sein.
Allerdings gibt es da zwei Probleme, zum einen könnte damit einer bereits bestehenden MN die Vertretungsmöglichkeit genommen werden (zumindest, wenn man keine Vertretungsgemeinschaften erlaubt) und folglich wäre dann das Verbot, sie gegen ihren Willen zu löschen, ausgehebelt. Zweitens wird der Holländer seine Neben-IDs hier nicht fallenlassen und falls da nicht gehandelt wird, werde ich definitiv nicht zustimmen. Denn es kann nicht sein, daß dann die, die ihre Zweit-IDs aufgeben die dummen sind und der sogenannte Holländer hier seine Machtposition weiter ausbaut.
Wenn ich Imperator Hollandicus werde Baue ich ein Gulag für "Treue Heinrichen" wie du auf die Eiskalte Watten Inseln.

