02.07.2010, 19:11
Zitat:Original von Friederike Fresse
Vorgeschlagene Neufassung:
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag der innehabenden MN möglich.
Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet der Exekutivdirektor.
Kleine Änderungsvorschläge:
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag des innehabenden Staates möglich.
Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium.

