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[Diskussion] Änderung des § 3 (5) Regelwerk für int. Vorwahlen und Staatskürzel
#2
Zitat:Original von Friederike Fresse
Vorgeschlagene Neufassung:
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag der innehabenden MN möglich.
Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet der Exekutivdirektor.

Kleine Änderungsvorschläge:

5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag des innehabenden Staates möglich.
Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium.


Nachrichten in diesem Thema
RE: [Diskussion] Änderung des § 3 (5) Regelwerk für int. Vorwahlen und Staatskürzel - von Leoly - 02.07.2010, 19:11
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 02.07.2010, 19:15
[Kein Betreff] - von Walter Betz - 02.07.2010, 20:21
[Kein Betreff] - von Leoly - 02.07.2010, 20:29
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 02.07.2010, 20:36
[Kein Betreff] - von Friedrich Alexander - 02.07.2010, 20:48
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 03.07.2010, 12:53
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 18.07.2010, 09:28

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