02.07.2010, 20:36
Dann möchte ich meinen Antrag dahingehend modifizieren:
Gültige Fassung
"5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind ausschließlich bei Änderungen des Namens eines Staats möglich."
Vorgeschlagene Neufassung:
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag der innehabenden Mikronation möglich.
Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium.
Gültige Fassung
"5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind ausschließlich bei Änderungen des Namens eines Staats möglich."
Vorgeschlagene Neufassung:
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag der innehabenden Mikronation möglich.
Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium.

