05.07.2010, 19:34
Da diese Fläche vom Marienordensstaat gegenwärtig gehalten wird, kann an dier Stelle keine neueintragung durchgeführt werden.
Ich stelle dem Antragsteller jedoch anheim, nach einer möglichen erfolgten Löschung des Marienordensstaates den Antrag neu zu stellen.
Ich stelle dem Antragsteller jedoch anheim, nach einer möglichen erfolgten Löschung des Marienordensstaates den Antrag neu zu stellen.

