07.07.2010, 19:29
Mit fällt auf die Schnelle kein Grund ein, warum wir für die MNs, die auf die ein oder andere Weise von unserer Karte getilgt wurden und damit aus unserem Blickfeld verschwunden sind, die Vorwahlnummer und das Staatskürzel ewiglich bewahren müssten.
Ich glaube die angeführte Formulierung soll nur die banale Regel deutlich machen, daß es keine zwei MNs geben soll, die gleichzeitig das gleiche Staatskürzel oder die gleiche Vorwahl zugeteilt bekommen. Potentielle Neueintragungen müssen sich so also ein Staatskürzel aussuchen, welches gegenwärtig von keiner anderen eingetragenen MN verwendet wird.
Ich glaube die angeführte Formulierung soll nur die banale Regel deutlich machen, daß es keine zwei MNs geben soll, die gleichzeitig das gleiche Staatskürzel oder die gleiche Vorwahl zugeteilt bekommen. Potentielle Neueintragungen müssen sich so also ein Staatskürzel aussuchen, welches gegenwärtig von keiner anderen eingetragenen MN verwendet wird.

