18.07.2010, 21:49
Zitat:5. Sofern der Nachweis über die interne simulative Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. bei Mailgruppen oder geschlossenen Foren), ist dem Antrag prüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der Antrag prüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
6. Für eine Reservierung ist unerheblich, ob der Antrag stellende Staat bereits über ein eingetragenes Gebiet verfügt. Eine Reservierung kann jedoch nicht erfolgen, wenn der betreffende Staat zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine weitere Reservierung hält.
Verschwiegenheit und Leoly oder Bailey..das ist Fluchen in ein Kirche wir werden nie ein ,den wir nicht Trauen, in unsere Privat Bereichen zulassen.
Sowieso ist es ein Frechheit von Forums zu verlangen das sie "Fremden" in geschlossene Bereichen zulassen.

