18.07.2010, 22:50
Zitat:Original von Leoly
Die Regel existiert, ha_Eretz ist auf der Karte, demnach wurde der Aktivitätsnachweis bereits erbracht. Es wird dich also in keinster Weise mehr betreffen. Was stört es dich also?
Ich Sah mit Bezug auf den Antrag sind wir ja einer Meinung.
Es betrifft uns wenn irgend eine auf die Idee kommt uns ein "Inaktivität" verfahren an zu hängen.
Das kann eine zur jeder Zeit machen den Regeln zu was nun genau Inaktiv ist, oder nicht, gibt es nicht.
Auch gibt es Lücken beim Löschverfahren man muss ja gar nichtmal nachweisen das man ein Staat (dessen Wille) vertritt um ein Löschverfahren zu beantragen.
Solche Sachen sind wichtiger dann das Getue um Aktivität oder Inaktivität weil man ja mit Faktoren herum eiert ohne das diese genau Beschrieben und begrenzt sind.


