18.07.2010, 22:53
Darum gibt es ja die Widerspruchsfrist als Schutzmechanismus.
Und beim Widerspruch eines Inaktivitätsverfahrens zählt nicht der erste Post sondern generelle Aktivität. Der erste Post ist nur bei der ersten Eintragung nötig.
Versuchst du uns hier gerade Möglichkeiten aufzuzeigen, dich loszuwerden?
Und beim Widerspruch eines Inaktivitätsverfahrens zählt nicht der erste Post sondern generelle Aktivität. Der erste Post ist nur bei der ersten Eintragung nötig.
Versuchst du uns hier gerade Möglichkeiten aufzuzeigen, dich loszuwerden?

