18.07.2010, 22:58
Zitat:Original von LeolyOb ein uns loswerden will oder nicht geht mir eine Meile am A vorbei..
Darum gibt es ja die Widerspruchsfrist als Schutzmechanismus.
Und beim Widerspruch eines Inaktivitätsverfahrens zählt nicht der erste Post sondern generelle Aktivität. Der erste Post ist nur bei der ersten Eintragung nötig.
Versuchst du uns hier gerade Möglichkeiten aufzuzeigen, dich loszuwerden?
Es geht mir darum das es wichtige sachen gibt die man Regeln muss/sollte.
Und der Widerspruchsfrist ist kein Garanttor eigentlich.


