19.07.2010, 16:00
Sehr geehrter Herr Delegierter Pietarow,
unserer Entscheidung liegt Ihre mündliche Zusicherung zugrunde, daß sich das erteilte Staatskürzel ZA vom ehemaligen Staatsnamen "Zarenreich Andro" ableitete.
Da der Staatsname nun auf "Föderale Republik Andro" lautet, erkennen wir eine Änderung des Staatsnamens gemäß § 3 (5) des Regelwerkes für internationale Vorwahlen und Staatskürzel an und gestatten eine Änderung.
Da das Staatskürzel eine Länge von 2 Buchstaben nicht unterschreiten soll, ändern wir Ihrem Wunsch entsprechend das Staatskürzel der Föderalen Republik Andro auf FRA.
Für das Direktorium zeichnet mit freundlichen Grüßen
unserer Entscheidung liegt Ihre mündliche Zusicherung zugrunde, daß sich das erteilte Staatskürzel ZA vom ehemaligen Staatsnamen "Zarenreich Andro" ableitete.
Da der Staatsname nun auf "Föderale Republik Andro" lautet, erkennen wir eine Änderung des Staatsnamens gemäß § 3 (5) des Regelwerkes für internationale Vorwahlen und Staatskürzel an und gestatten eine Änderung.
Da das Staatskürzel eine Länge von 2 Buchstaben nicht unterschreiten soll, ändern wir Ihrem Wunsch entsprechend das Staatskürzel der Föderalen Republik Andro auf FRA.
Für das Direktorium zeichnet mit freundlichen Grüßen

