19.07.2010, 22:19
Sehr geehrter Delegierter Friedrich Alexander,
gegenwärtig muß ich Ihren Antrag mit Hinweis auf den § 3 (5) des Regelwerkes für internationale Vorwahlen und Staatskürzel leider ablehnen.
Allerdings sieht es gegenwärtig danach aus, daß der Beirat der vorgeschlagenen Änderung zustimmt, wonach dann auch in Ihrem Falle eine Änderung des Staatskürzels auf Antrag möglich wird.
Bitte werden Sie zu gegebener Zeit noch einmal in dieser Angelegenheit vorstellig.
Für das Direktorium zeichnet
gegenwärtig muß ich Ihren Antrag mit Hinweis auf den § 3 (5) des Regelwerkes für internationale Vorwahlen und Staatskürzel leider ablehnen.
Allerdings sieht es gegenwärtig danach aus, daß der Beirat der vorgeschlagenen Änderung zustimmt, wonach dann auch in Ihrem Falle eine Änderung des Staatskürzels auf Antrag möglich wird.
Bitte werden Sie zu gegebener Zeit noch einmal in dieser Angelegenheit vorstellig.
Für das Direktorium zeichnet

