16.01.2006, 19:11
Zitat:Organisation für Internationale Kartographie - OIK
Direktorium
Beschluss des Direktoriums über den Erweiterungsantrag Dreibürgens
Das Direktorium hat sich entschlossen, den Antrag Dreibürgens in dieser Form abzulehnen.
Zur Begründung:
1. Das Direktorium hat die -wenn auch verspätete- Vetobegründung Klings zur Kenntnis genommen und teilt die Auffassung Kling's.
2. Das Direktorium ist sich weiterhin einig, dass die gewünschte Form der Inseln geistiges Eigentum der Demokratischen Union Ratelon ist und bleibt, somit ein Antrag mit derselben Grenzziehung nicht möglich ist, da er gegen das Urheberrecht der DUR verstoßen würde.
3. Das Direktorium würdigt zuletzt die Rechtshängigkeit eines Sperrantrages in Bezug auf die von Dreibürgen gewünschte Inselgruppe.
Dem Antragsteller ist es unbenommen, bei einem Scheitern des Sperrantrages einen neuen Antrag mit neuen Inselformen zu stellen.
für das Direktorium der OIK
der Vizedirektor für Kartenanträge
Florian von Kurland

