Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

Staatskürzel-Verzeichnis [alphabetisch]
#2
Auszug aus dem Regelwerk für internationale Vorwahlen und Staatskürzel, in der ab 25.07.2010 geänderten Form:

§3 Staatskürzel
1. Jeder Antragssteller kann sein Staatskürzel selbst bestimmen.
2. Jedes Staatskürzel ist einmalig und kann nicht an einen weiteren Staat vergeben werden.
4. Ein Staatskürzel soll die Länge von 2 Buchstaben nicht unter- und 3 Buchstaben nicht überschreiten. Begründete Ausnahmen können zugelassen werden.
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind ausschließlich bei Änderungen des Namens eines Staats möglich. [Durch Beschluß des Beirates vom 25.07.2010 gestrichen.]
5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag des innehabenden Staates möglich. Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium.


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 25.07.2010, 09:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste