25.07.2010, 10:02
Der Beirat hat heute
mit 14 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme
beschlossen:
Der § 3 (5) des Regelwerkes für internationale Vorwahlen und Staatskürzel wird in den nachfolgenden Wortlaut geändert:
"5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag des innehabenden Staates möglich. Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium."
gez. Fresse, Exekutivdirektorin
mit 14 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme
beschlossen:
Der § 3 (5) des Regelwerkes für internationale Vorwahlen und Staatskürzel wird in den nachfolgenden Wortlaut geändert:
"5. Nachträgliche Änderungen des Staatskürzels sind nur in begründeten Einzelfällen und ausschließlich auf Antrag des innehabenden Staates möglich. Über gestellte Anträge zur Änderung des Staatskürzels entscheidet das Direktorium."
gez. Fresse, Exekutivdirektorin

