26.07.2010, 13:24
Wenn schon, dann doch wohl
Außerdem bin ich mir sehr unschlüssig, ob nicht in diesem Satz zwei Kommata fehlen.
Zitat:Original von Adolf Honecker
3. Eine Löschung aus anderen Gründen als den (anstatt die) in § 8 (1) genannten ist unzulässig.
Außerdem bin ich mir sehr unschlüssig, ob nicht in diesem Satz zwei Kommata fehlen.

