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Zu:[Reservierung] United Kingdom of Great Alemin and Bretland
#16
Zitat:Original von Jin Roh
Und da dort kein vetoberechtigkter Staat mehr ist ist, ist dort auch keine weiter Eintragung möglich.

Zitat:§5
3. Eine Eintragung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
Bei Besiedlung eines neuen Kontinents muss das Direktorium hiervon eine Ausnahme erlauben.

Und es handelt sich hierbei auch nicht um einen neuen Kontinent.
Daher müsstet ihr eure Inseln eh verschieben, so dass es mindestens einen Staat im Vetobereich gibt.
Weiterhin könnt ihr dann auch nur eure eigenen Grenzen verändern und nicht die übrige Landfläche einfach verschwinden lassen.
Absolut richtig.
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[Kein Betreff] - von Friedrich Alexander - 01.02.2010, 15:27
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 01.02.2010, 16:56
[Kein Betreff] - von William Russell - 01.02.2010, 19:26
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