28.07.2010, 18:09
Ich möchte die zuständigen Organe doch ersuchen, künftig außer Kraft getretene Varianten des Regelwerks, bzw. der Geschäftsordnung zu archivieren und nicht darin einfach herumzuedieren. Nicht nur, daß es historisch interessant ist, es könnte auch ganz konkret mal Bedarf bestehen, die "Rechtslage" zu einem vergangenen Zeitpunkt zu rekonstruieren. Man braucht sich nur mal die Ewigkeitsklausel der Löschregularien anzusehen, die verweist auf längst nicht mehr vorhandene Zusammenhänge.

