28.07.2010, 18:21
Man könnte dem Antrag ja mal stattgeben, die maßgebliche Passage lautet (erschreckenderweise!):
Es gibt also kein Vetorecht durch wen auch immer, weder durch Anrainer wie uns noch durch das Direktorium. Da sollte man aber vielleicht für künftig Änderungen vornehmen.
Zitat:2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten
mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
Es gibt also kein Vetorecht durch wen auch immer, weder durch Anrainer wie uns noch durch das Direktorium. Da sollte man aber vielleicht für künftig Änderungen vornehmen.

