30.07.2010, 12:43
Diese Antwort stufe ich nun als wenig stichhaltig ein.
Gewiß sind Sie als Delegierter unbestritten berechtigt, Anträge zu stellen.
Aber welcher Passus des Regelwerkes sieht vor, daß man einen Mitspieler auf diese Weise ausschließen darf?
Ich frage dies natürlich rein vor dem Hintergrund, daß gerade Sie in der Vergangenheit stets große Ängste vor willkürlichen Handlungen und vor Vorgängen, die sich am Rande des Regelwerkes befinden könnten, hatten.
Gewiß sind Sie als Delegierter unbestritten berechtigt, Anträge zu stellen.
Aber welcher Passus des Regelwerkes sieht vor, daß man einen Mitspieler auf diese Weise ausschließen darf?
Ich frage dies natürlich rein vor dem Hintergrund, daß gerade Sie in der Vergangenheit stets große Ängste vor willkürlichen Handlungen und vor Vorgängen, die sich am Rande des Regelwerkes befinden könnten, hatten.

