31.07.2010, 22:48
Im Grunde genommen haben wir wohl das gemäß §903 BGB beim Eigentümer (hier wohl Gemeinschaftseigentum durch die Mitglieder) liegende Hausrecht auf das Direktorium übertragen, folglich kann es fast machen, was es will, so lange es nicht gegen die Interessen der Spielergemeinschaft handelt (was aber auch erst einmal festgestellt werden müßte). Inwiefern das klug war, das Direktorium mit so weiten Vollmachten auszustatten und inwiefern das eventuell dem Entsenderecht der Staaten entgegensteht, müßte man klären. In der OIK läuft bisweilen jeder Gefahr, der etwas tut, willkürlich zu handeln, weil das Regelwerk größere Lücken aufweist und sich mitunter gar leicht widerspricht. Ich möchte in diesem Kontext noch einmal eine Regelwerksreform anregen, um künftig u.a. persönliche Diffamierungen und den ständigen Streit über Verfahren zu beenden.

