05.08.2010, 19:44
Zitat:b) Sollen die Projekte des "Holländers" wegen fortgesetzter Störtätigkeit von der OIK ausgeschlossen werden? (Kaputistan sehe ich nicht als Holländer-Projekt)
Um noch einmal darauf zurückzukommen. Da dieser Punkt grenzwertig ist, wäre es vielleicht besser, ihn noch einmal umzuformulieren und zwar wie folgt:
b) Es wird für richtig befunden, daß der sogenannte "Holländer" sich nur zum Zwecke des Störens auf der OIK niedergelassen hat, um diese durch zielgerichtete Unterwanderung, Sabotage sowie Ausspielen der Mitglieder gegeneinander zu schädigen, um sein eigenes Geltungsbedürfnis zu befriedigen. Daher wird festgestellt, daß ihm eine Aufnahme in unsere Organisation nie hätte zu Teil werden dürfen, er sich diese durch Ausnutzen unserer Gutgläubigkeit erschlichen hat, und die seinen Projekten gewährte Aufnahme in die OIK wegen Unredlichkeit und Treuebruchs gegenüber den Mitgliedern der OIK als nichtig zu betrachten und die Verzeichnung seiner Projekte als gegenstandslos anzusehen ist.
Gewissermaßen eine rückwirkende Eintragungsverwehrung, die formal eine Löschung vermeidet.

