05.08.2010, 20:58
Zitat:Original von Adolf Honecker
...
b) Es wird für richtig befunden, daß der sogenannte "Holländer" sich nur zum Zwecke des Störens auf der OIK niedergelassen hat, um diese durch zielgerichtete Unterwanderung, Sabotage sowie Ausspielen der Mitglieder gegeneinander zu schädigen, um sein eigenes Geltungsbedürfnis zu befriedigen. Daher wird festgestellt, daß ihm eine Aufnahme in unsere Organisation nie hätte zu Teil werden dürfen, er sich diese durch Ausnutzen unserer Gutgläubigkeit erschlichen hat, und die seinen Projekten gewährte Aufnahme in die OIK wegen Unredlichkeit und Treuebruchs gegenüber den Mitgliedern der OIK als nichtig zu betrachten und die Verzeichnung seiner Projekte als gegenstandslos anzusehen ist. ...
Der erste Teil des Textes ist mir etwas zu pathetisch und enthält mir zu viele Vermutungen.
Woher soll ich oder ein anderer Delegierter wissen, ob er mit seinem Tun sein Geltungsbedürfnis befriedigt?
Und: Wäre dies im Endeffekt nicht auch egal?
Beim zweiten Teil des Textes bin ich ohnehin sehr unsicher, ob die Formulierungen die damaligen Vorgänge des Eintragungsverfahrens wahrheitsgemäß erfassen. Wer soll denn so gutgläubig gewesen sein und wurde dadurch über Gebühr ausgenutzt?
Meiner persönlichen Meinung nach ist das nun keine Sternstunde der Abstimmungsvorlagen geworden.

