05.08.2010, 21:33
Nun ja: Wir sollten uns eben auf den Standpunkt stellen, daß er sich die Eintragung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen (scheinbare Absicht redlich mitzuwirken) erschlichen hat, es ihm in Wahrheit aber von Anfang an ums Stören ging. Da ihm aber, wenn er von Anfang an offenbart hätte, wozu er wirklich hier ist, eine Eintragung verwährt geblieben wäre, so muß diese Eintragung eben rückwirkend als ungültig erklärt werden. Der Vertrag wurde eben nur angenommen, weil es schien als ob. Hätte er von Anfang an gesagt, daß er nur die OIK stören will, so hätte es sicher das ein oder andere Veto gegeben.

