10.08.2010, 18:11
Löschung von der Karte ist laut Kartenregelwerk in diesen Fällen:
§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3. 3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
Erinnerung auch mal an die Geschäftsordnung
Artikel 1
2. Die OIK ist unpolitisch und neutral.
Zu den Befugnissen des Beirats
Artikel 2 OIK Geschäftsordnung
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
ERGO: Der Antrag widerspricht §8 Kartenregelwerk, Art. 1 GO und ist nicht durch Artikel 2 (4) gedeckt.
denn bei der Löschung von Staaten handelt es sich nicht um eine Frage der GO, der Kartenregeln (d.h. Kartenregelwerk), Regelwerk für internationale Vorwahlen oder Staatskürzel.
Auch das Hausrecht des Direktoriums Artikel 4 (10) deckt keinesfalls den Ausschluß eines Staates.
Also liefern Sie endlich eine schlüssige Rechtsgrundlage für diesen Antrag oder verschieben ihn ins Archiv!
§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3. 3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
Erinnerung auch mal an die Geschäftsordnung
Artikel 1
2. Die OIK ist unpolitisch und neutral.
Zu den Befugnissen des Beirats
Artikel 2 OIK Geschäftsordnung
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
ERGO: Der Antrag widerspricht §8 Kartenregelwerk, Art. 1 GO und ist nicht durch Artikel 2 (4) gedeckt.
denn bei der Löschung von Staaten handelt es sich nicht um eine Frage der GO, der Kartenregeln (d.h. Kartenregelwerk), Regelwerk für internationale Vorwahlen oder Staatskürzel.
Auch das Hausrecht des Direktoriums Artikel 4 (10) deckt keinesfalls den Ausschluß eines Staates.
Also liefern Sie endlich eine schlüssige Rechtsgrundlage für diesen Antrag oder verschieben ihn ins Archiv!

