10.08.2010, 18:42
Wenn Sie nun den ursprünglichen Antrag des Delegierten Honecker ansehen, war hier noch nicht von der Löschung einer eingetragenen Mikronation die Sprache.
Es geht um einen Mitspieler, der große Teile der bereits vorhandenen Mitspielerschaft auf unterschiedliche Art und Weise unerträglich nervt. Das Sie und der Delegierte Napoloni das nicht in dieser Weise empfinden ist jedem klargeworden und dies können Sie dann in einer folgendne Abstimmung zum Ausdruck bringen.
Aber trotzdem halte ich eine mehrheitliche Reaktion der Mitspielerschaft, so es denn eine solche Mehrheit überhaupt gibt, für plausibel und hinnehmbar.
Genau wie die Nichtigkeitserklärung eines Direktoriumsbeschlusses ist der Ausschluß eines Mitgliedes nicht im Regelwerk beschrieben. Gleichwohl stufe ich einen solchen Antrag unter gewissen Umständen als zulässig ein, da ja der Beirat mit der notwendigen Mehrheit die meisten Bereiche des Regelwerkes vorab entsprechend ändern könnte.
Ich habe den Delegierten Honecker befragt, ob er seinen unsprünglichen Antrag überarbeiten will und herausgekommen ist dann ein zweifstufiges Abstimmungs-Modell, welches mir gegenwärtig auch nicht behagt.
Aber bedenken Sie, daß wir uns noch in einer Diskussion befinden und der Abstimmungsgegenstand noch nicht endgültig ausformuliert ist, weil er zugegebenermassen komplex ist und einige Delegierte aufwühlt. Ich gebe Ihnen Recht, daß noch einige Dinge berücksichtigt werden müssen.
Darüberhinaus haben Sie sicher gemerkt, daß es um den "Holländer" ruhig geworden ist.
Hintergrund soll übrigens ein Verstoß gegen ein altes ungeschriebenes MN-Gesetz sein: Wer einem MN-Forenbetreiber mit irgendeinem RL-Rechtsweg droht, der fliegt rigoros!
Es geht um einen Mitspieler, der große Teile der bereits vorhandenen Mitspielerschaft auf unterschiedliche Art und Weise unerträglich nervt. Das Sie und der Delegierte Napoloni das nicht in dieser Weise empfinden ist jedem klargeworden und dies können Sie dann in einer folgendne Abstimmung zum Ausdruck bringen.
Aber trotzdem halte ich eine mehrheitliche Reaktion der Mitspielerschaft, so es denn eine solche Mehrheit überhaupt gibt, für plausibel und hinnehmbar.
Genau wie die Nichtigkeitserklärung eines Direktoriumsbeschlusses ist der Ausschluß eines Mitgliedes nicht im Regelwerk beschrieben. Gleichwohl stufe ich einen solchen Antrag unter gewissen Umständen als zulässig ein, da ja der Beirat mit der notwendigen Mehrheit die meisten Bereiche des Regelwerkes vorab entsprechend ändern könnte.
Ich habe den Delegierten Honecker befragt, ob er seinen unsprünglichen Antrag überarbeiten will und herausgekommen ist dann ein zweifstufiges Abstimmungs-Modell, welches mir gegenwärtig auch nicht behagt.
Aber bedenken Sie, daß wir uns noch in einer Diskussion befinden und der Abstimmungsgegenstand noch nicht endgültig ausformuliert ist, weil er zugegebenermassen komplex ist und einige Delegierte aufwühlt. Ich gebe Ihnen Recht, daß noch einige Dinge berücksichtigt werden müssen.
Darüberhinaus haben Sie sicher gemerkt, daß es um den "Holländer" ruhig geworden ist.
Hintergrund soll übrigens ein Verstoß gegen ein altes ungeschriebenes MN-Gesetz sein: Wer einem MN-Forenbetreiber mit irgendeinem RL-Rechtsweg droht, der fliegt rigoros!

