10.08.2010, 20:08
Zitat:Original von Adolf Honecker
Das hättest Du wohl gerne, trifft aber so nicht zu. Du kannst ja anschließend einen Antrag stellen, die Abstimmung für nichtig erklären zu lassen.
Sagen SIE mir mal bitte, wo Sie die Rechtsgrundlage für Ihren Antrag sehen unter Nennung des einschlägigen Paragraphen/Artikels der OIK und des Kartenregelwerks.
Dass dies nicht gegeben ist, hat außer Ihnen mittlerweile auch jeder verstanden
Noch mal für Sie Artikel 2 GO
4. Der Beirat der OIK ist berechtigt, über Fragen dieser Geschäftsordnung, der Kartenregeln und des Regelwerks für internationale Vorwahlen und Staatskürzel zu entscheiden.
Unter welchen Punkt fällt Ihr "Antrag"?

