10.08.2010, 20:09
"Aufrufung zu einer Straftat"
Quatsch mit Soße. Weil man sich darüber vergewissert, ob die gemachten und zugesicherten Angaben eines Forenteilnehmers auch der Wahrheit entsprechen, macht man sich lange noch nicht strafbar.
Quatsch mit Soße. Weil man sich darüber vergewissert, ob die gemachten und zugesicherten Angaben eines Forenteilnehmers auch der Wahrheit entsprechen, macht man sich lange noch nicht strafbar.

