10.08.2010, 21:17
Falls das mit der Straftat nicht zurückgenommen wird, verlange ich das gemäß StGB darzulegen - ansonsten betrachte ich es als haltlos.
Das Direktorium wacht über die OIK, darf also durchaus, das Problem ist allerdings bei der praktischen Umsetzung, daß die OIK ein technisches Hilfsmittel braucht... Vielleicht sollten wir zum Briefeschreiben übergehen.
Zitat:Das Direktorium hat garnichts. Der Domaininhaber ist nicht Spielball des Direktoriums
Das Direktorium wacht über die OIK, darf also durchaus, das Problem ist allerdings bei der praktischen Umsetzung, daß die OIK ein technisches Hilfsmittel braucht... Vielleicht sollten wir zum Briefeschreiben übergehen.

