10.08.2010, 21:56
Wenn es nach mir geht Antragspunkt a),
falls der aber als unzulässig angesehen wird, dann diese höchst abstruse Verschandelung des Regelwerks
als neu zu schaffender Abs. 7 des Artikels 2 der GO.
Zitat:Soll dem sogenannten "Holländer" mit all seinen Identitäten die weitere Teilnahme an der OIK untersagt und das Direktorium mit der Sperrung seiner Identitäten beauftragt werden?
falls der aber als unzulässig angesehen wird, dann diese höchst abstruse Verschandelung des Regelwerks
Zitat:Dem sogenannten "Holländer" ist mit all seinen bestehenden und künftigen Identitäten die weitere Teilnahme an der OIK untersagt und das Direktorium zur Sperrung all seiner ihm ersichtlichen Identitäten aufgerufen. Falls die Administration eine solche Sperrung durch das Direktorium nicht billigt, hat das Direktorium diese um Durchführung der Sperrung zu ersuchen und notfalls mit dem nötigen Nachdruck darauf zu drängen.
als neu zu schaffender Abs. 7 des Artikels 2 der GO.

