10.08.2010, 23:49
Zitat:Original von Adolf Honecker
Falls das mit der Straftat nicht zurückgenommen wird, verlange ich das gemäß StGB darzulegen - ansonsten betrachte ich es als haltlos.
Bitteschön
Wenn Sie das jetzt mit dem in verbindung bringen was Sie verlangen, nämlich dass die Administration sich widerrechtlich Informationen verschafft st das klar im Sinne des zitierten §.
Widerrechtlich deswegen weil die verlangte Aktion ausschließlich Sache der Polizei ist, und das auch nur bei entsprechenden Verdachtsmomenten, die im Falle der OIK-Aktivität noch lange nicht gegeben sind.

