11.08.2010, 01:59
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Zitat:Original von Adolf Honecker
Falls das mit der Straftat nicht zurückgenommen wird, verlange ich das gemäß StGB darzulegen - ansonsten betrachte ich es als haltlos.
Bitteschön
Wenn Sie das jetzt mit dem in verbindung bringen was Sie verlangen, nämlich dass die Administration sich widerrechtlich Informationen verschafft st das klar im Sinne des zitierten §.
Widerrechtlich deswegen weil die verlangte Aktion ausschließlich Sache der Polizei ist, und das auch nur bei entsprechenden Verdachtsmomenten, die im Falle der OIK-Aktivität noch lange nicht gegeben sind.
Natürlich ist die öffentliche Aufforderung zu Strafttaten eine Straftat aber das liegt hier nicht vor. Daß die Holländer-Ids einer Person zuzuordnen sind, hat sich uns schon allein aus seinem Schreibstil offenbart, nicht aus der Aneignung von Polizeibefugnissen oder was auch immer.
Wenn wir die Sache vor die Justiz unseres wirklichen Lebens bringen, wird vermutlich als allererstes das Regelwerk als Vertragsbasis zumindest in Teilen für nichtig erklärt.

