11.08.2010, 14:27
Zitat:Original von Gerd Falkenstein
Das bezeichnende an der ganzen Geschichte ist doch, dass man gar keinen Gutachter benötigt, wenn man der Deutschen Sprache mächtig ist und die entsprechenden Fehler lokalisieren kann. Jeder macht seine persönliche Fehler (ich nehme mich da nicht aus), die oft genug so beweiskräftig wie ein Fingerabdruck sind.
Ich habe Parallelen aufgezeigt, die sonst bei keinem Benutzer aufgetaucht sind und habe die klassischen Fehlerquellen benannt.
Sucht man je nach einem dieser Wörter in dieser falschen Schreibweise, führt das einen ausschließlich zu den Holländer-Identitäten. Und diese Tatsache kann man nicht widerlegen, da nur er diese Fehler fabriziert hat.
Ich verstehe dein Problem bei dieser Geschichte überhaupt nicht.
Sag ich dir gerne noch einmal: Als Ausländer, der mit der deutschen Sprache wenig vertraut ist, macht man einige Fehler die immer wieder auftauchen. Aber die machen viele Ausländer, nicht nur einer. Das gilt auch für Deutsche mit mangelhaften Deutschkenntnissen! Daher besteht weiterhin die Möglichkeit, dass es mehrere Personen sind, die alle die gleichen Schwierigkeiten haben.
Daher lautet meine Analyse, die auf deiner basiert, auf die Überprüfung der Übereinstimmung der in Foren zu lesenden Beiträge und persönlichen Gesprächen mit den betroffenen IDs, dass es sich um mehrere Personen handelt. Dabei gestehe ich freimütig zu, dass es sehr wohl sein könnte, dass man mich versucht hat hinters Licht zu führen. So lange man die Personen nicht real vor sich stehen hat, kann niemand von uns mit Gewissheit sagen, ob es eine ist oder mehrere sind!
Und daher verwehre ich mich vor einer solchen Aussage wie deiner, die so klingt, als wäre sie das Nonplusultra und vor allem faktisch belegt.
Zitat:Original von Plezura Okazako
Damit wird ein Präzedenzfall geschaffen, in dem dann jede/r per Mehrheitsbeschluß des Beirates gesperrt werden kann?
Hier wird kein Präzedenzfall geschaffen, da es einen solchen bereits gibt: Die Abstimmung über den Ausschluss von DvA, nach dem Skandal um den Namen „Ratelon“.
Zitat:Der Beirat hat über derartige Dinge nicht abzustimmen. Daher ist und bleibt der Antrag unzulässig und ist zu entsorgen.
In diesem besonderen Fall hat NUR der Beirat darüber zu beschließen. Es geht uns alle an und daher müssen wir auch alle die Verantwortung für eine solch drastische Maßnahme, die außerhalb des Regelwerkes liegt, aber den allgemeinen Foren-AGB´s unterliegt, tragen.
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Die Entscheidung, wer hier Hausverbot erhält trifft die Administration und niemand sonst. Das Direktorium hat begrenzte Möglichkeiten Einzellfallentscheidungen zu treffen, keinesfalls aber ist es den Usern (oder hier dem Beirat) erlaubt dem Admin zu sagen was er zu tun hat.
Du befindest dich im Irrtum. Das Direktorium übt das „Hausrecht“ aus. Zwar kann es keine Accounts sperren, sondern muss den Admin darum bitten, aber es ist deren Recht über Sperrungen zu entscheiden oder auch den Beirat um eine solche Entscheidung zu ersuchen. Genau aus diesem Grund wurde das Hausrecht ja ins Regelwerk aufgenommen. Das die Administrationsrechte des Direktoriums begrenzt wurden, liegt wiederum darin begründet, dass der Personenkreis des Direktoriums ständig variiert und man eine feste Bezugsperson für administrative Zwecke haben wollte. Denn letztendlich muss der Administrator eines Forums die allumfassende Verantwortung für die Vorgänge innerhalb des Forums tragen, mit allen strafrechtlichen Konsequenzen.
Zitat:Original von Plezura Okazako
Davon unbeachtet ist der Umgang mit nervtötenden Diskussionsbeiträgen, die nichts zur Sache tun wie sie manchmal aus Eretz/Karhu kommen. Hier reicht eine Verschiebung ins Archiv oder Löschung. Hier kann das Direktorium das Hausrecht ausüben.
Ich darf mal kurz daran erinnern, wie seinerzeit „Susi“ genau deshalb angegangen wurde, weil sie von ihren Rechten als Administratorin Gebrauch gemacht hat, teilweise auch deshalb, weil ich als Exekutivdirektorin von dem „Hausrecht“ Gebrauch gemacht habe! Wie mans macht, man macht es anscheinend falsch. Insofern ist diese Diskussion, die ja den „weiteren Umgang“ mit diesem Personenkreis zum Inhalt hat und NICHT die Löschung der Staaten, durchaus sinnvoll und zielführend.
Zitat:Original von Gerhard Terofal
Es gibt darüber hiinaus eine Metaebene, die hier berührt ist. und an die keiner der hier diskutierenden Personen ändern kann: Die alleinige Entscheidungsbefugnis des Domaininhhabers.
Dabei sollte man aber beachten, dass der Domaininhaber die Administrationsrechte einem gewissen Personenkreis übertragen hat, dem er vertraut, so dass er sicher sein kann, dass er nicht mit unangenehmer Post der Staatsanwaltschaft zu rechnen hat.
Zitat:Original von José Maria Tioxalaj
Und Sperrungen von ID's einer ganzen MN und erst recht eine widerrechtliche Löschung einer VN, wären ganz eindeutig eine Willkürentscheidung, ...
Falsch! In dem Moment wo der Beirat diese Entscheidung trifft, ist es keine Willkürentscheidung mehr oder seine demokratisch herbei geführte!

