11.08.2010, 20:36
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
So langsam aber sicher wird es anstrengend!
Finde ich auch.
Wenn der Direktoriumsbeschluß für nichtig erklärt wird, muß Victorien beim neuen Trend der peniblen Regelwerkauslegung zunächst weichen.
Weil an dieser Stelle kein vetoberechtigter Staat ist und keine entsprechende Ausnahmeregel vor dem Beirat beantragt wurde, fehlen dann plötzlich die Eintragungsvoraussetzungen.

