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#10
Zitat:Sie wird nur nötig, weil das Direktorium sich nicht an die allgemein gängigen Verhaltensregeln (Abmeldung im Abwesenheitsfalle) gebunden fühlt.

Das ist der entscheidende Punkt!

Zitat:Vielmehr ist aus der Formulierung "Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten" eindeutig ersichtlich, dass sogar ein Direktoriumsmitglied alleine eine bindende Entscheidung im Namen des Direktoriums treffen kann.

Eben das sehe ich nicht so. Was den Bereich der reinen Verwaltungsaufgaben bertifft gehe ich konform dass das jeder Einzeln machen kann. Bei strittigen Fragen (Hausrecht, Regelwerksauslegung) sehe ich Willkürgefahr.


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[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 12.08.2010, 11:30
[Kein Betreff] - von Gerhard Terofal - 12.08.2010, 12:04
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[Kein Betreff] - von Gerhard Terofal - 26.08.2010, 17:47
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