13.08.2010, 14:10
Sehe ich nicht so.
Durch meinen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses war die Entscheidung des Direktoriums bislang schwebend wirksam. Dieser Zustand berechtigt zur Beibehaltung der mit der Eintragung einhergehenden Delegiertenschaft.
Durch die Aufhebung des Beschlusses, welche keineswegs rückwirkend stattfindet, endet die Delegiertenschaft, wird aber im gleichen Moment durch den Beirat bestätigt, der die Eintragung genehmigt.
EDIT: Ich muss natürlich heißen "schwebend wirksam".
Durch meinen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses war die Entscheidung des Direktoriums bislang schwebend wirksam. Dieser Zustand berechtigt zur Beibehaltung der mit der Eintragung einhergehenden Delegiertenschaft.
Durch die Aufhebung des Beschlusses, welche keineswegs rückwirkend stattfindet, endet die Delegiertenschaft, wird aber im gleichen Moment durch den Beirat bestätigt, der die Eintragung genehmigt.
EDIT: Ich muss natürlich heißen "schwebend wirksam".

