13.08.2010, 22:50
Der Punkt ist überhaupt nicht strittig und interessiert auch nicht weiter. Daß Beschlüsse des Beirates hinsichtlich Sperrung und Entsperrung von Identitäten grundsätzlich im Hinblick auf die technische Umsetzung gegenüber dem Foreninhaber keinen Anspruch entfalten so lange wir nicht mit ihm dahingehend übereinkommen, versteht sich ja von selbst. Wir können da letztlich nur auf Entgegenkommen des Inhabers (worauf ich fest baue) hofffen oder eben die Konsequenzen ziehen.
Gesetzt den Fall, hier würde sich einer als "Franz Schmitt" anmelden, sich absolut nichts zu schulden kommen lassen, immer korrekt und freundlich auftreten und derjenige dann gesperrt werden, weil der Foreninhaber einen Nachbarn hat, der "Franz Schmitt" heißt und den er nicht ausstehen kann, dann wäre das zwar sein gutes Recht, aber dann wäre es eben an uns, Konsequenzen zu ziehen, denn die Teilnahmebrechtigung am Forum und die Teilnahme an der OIK sind nicht identisch, sie bedingen sich nur technisch. Der Inhaber hat die Oberhoheit über das Forum aber nicht über die OIK.
Ich sag es mal ganz klipp und klar (auch wenn es dem Antrag wohl nicht förderlich ist): Wenn sich hier eine Mehrheit gegen die Sperrung des Holländers ausspricht, dann haben wir ein Problem, denn der Holländer wurde ja bereits gesperrt (wird wohl auch nicht mehr entsperrt - zu Recht) und es wäre dann an uns dafür zu sorgen, daß einem Mitglied unserer Organisation die ordnungsgemäße Teilnahme, die ihm nach Regelwerk zusteht, auch zu verschaffen. Der Administrator hier kann nach Belieben sperren, aber wir müßten uns dann darüber klar werden, ob wir weiter ein Forum benutzen wollen, in dem Mitglieder ausgespertt sind.
Gesetzt den Fall, hier würde sich einer als "Franz Schmitt" anmelden, sich absolut nichts zu schulden kommen lassen, immer korrekt und freundlich auftreten und derjenige dann gesperrt werden, weil der Foreninhaber einen Nachbarn hat, der "Franz Schmitt" heißt und den er nicht ausstehen kann, dann wäre das zwar sein gutes Recht, aber dann wäre es eben an uns, Konsequenzen zu ziehen, denn die Teilnahmebrechtigung am Forum und die Teilnahme an der OIK sind nicht identisch, sie bedingen sich nur technisch. Der Inhaber hat die Oberhoheit über das Forum aber nicht über die OIK.
Ich sag es mal ganz klipp und klar (auch wenn es dem Antrag wohl nicht förderlich ist): Wenn sich hier eine Mehrheit gegen die Sperrung des Holländers ausspricht, dann haben wir ein Problem, denn der Holländer wurde ja bereits gesperrt (wird wohl auch nicht mehr entsperrt - zu Recht) und es wäre dann an uns dafür zu sorgen, daß einem Mitglied unserer Organisation die ordnungsgemäße Teilnahme, die ihm nach Regelwerk zusteht, auch zu verschaffen. Der Administrator hier kann nach Belieben sperren, aber wir müßten uns dann darüber klar werden, ob wir weiter ein Forum benutzen wollen, in dem Mitglieder ausgespertt sind.

