13.08.2010, 23:29
Zitat:Die OIK als solches und deren Regelwerk juckt den Domaininhber vermutlich nicht.
Wobei es sein könnte, daß da so etwas wie Gewohnheitsrecht greift, aber das übersteigt mein Beurteilungsvermögen.
Zitat:Die Abstimmung wird aber weder durch das interne Regelwerk noch duch die Foren-AGBs gedeckt, weil da nicht steht dass die User über etwas abstimmen können.
Folge: Sie ist regelwidrig und noch dazu sinnlos.
Du bewertest einfach die technische Seite über, die ist nur Mittel zum Zweck. Der Domaininhaber stellt uns diesen Webspace hier ganz bewußt für die OIK zur Verfügung. Es ist nicht so, als würden wir irgendeines seiner Foren, das eigentlich ganz anderen Zwecken dient, mitbenutzen. Dementsprechend ist davon auszugehen, daß er uns ein gewisses Mitsprache- bzw. Gestaltungsrecht einräumt so lange sich das im Rahmen dessen, was er billigt, bewegt und was er vertreten kann.

