14.08.2010, 12:12
Danke, gleichfalls.
Aaaalso...... fassen wir mal zusammen.......
Das ist der Antrag:
Die Begründung des Antragstellers findet man im ersten Beitrag zu dieser Debatte.
Im Raum schwebt die Frage, ob das Direktorium diesen Antrag überhaupt hätte zulassen dürfen, da er durch das Regelwerk der OIK nicht gedeckt ist und das Direktorium an sich keine Sperrungen vornehmen kann, so dass die Administration einzuschalten wäre.
Die einen sage ja und beziehen sich auf die Foren-AGBs und begründen es darüber hinaus damit, dass wir als Gemeinschaft der OIK ein gewisses Mitspracherecht haben, weil es unser "Spiel" ist und darüber hinaus das Direktorium hier das Hausrecht ausübt.
Die anderen negieren das, weil es ausschließlich Sache der Administration ist einzuschreiten, wenn sich hier User daneben benehmen.
Nun ist es aber so, dass der Antrag angenommen und hier zur Diskussion gestellt wurde. Also stellt sich die Frage, ob dem Antrag zugestimmt werden soll oder nicht, sofern der Antragsteller seinen Antrag nicht zurück zieht.
Die Argument pro und contra sind zum einen die gleichen, wie auch in Bezug auf die Zulässigkeit des Antrages.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob man es zulassen kann, dass hier die sogenannten "Holländer" für den Unruhezustand innerhalb der OIK zur Verantwortung gezogen werden und deshalb eine Sperrung gerechtfertigt wäre oder ob man sämtliche "Stänkerer" zur Verantwortung ziehen muss und es so zu weiteren Sperrungen kommt.
Die Fragen kann sich jeder selbst beantworten und dem entsprechend im Rahmen einer Abstimmung seine Meinung kund tun. Argumente dafür und dagegen haben wir inzwischen genug gehört, denke ich. Alle weiteren Statements wären nur Wiederholungen.
Aaaalso...... fassen wir mal zusammen.......
Das ist der Antrag:
Zitat:Ich beantrage die Sperrung des sogenannten Holländers, wegen fortgesetzter Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der OIK, Herabsetzung des Ansehens dieser Organisation durch Andichten einer angeblichen Fremdenfeindlichkeit, Verderben des gutnachbarlichen Verhältnisses zu allen anständigen holländischen Mitmenschen, sowie Ausspielen aller Beteiligten gegeneinander und Säen von Zwietracht. Im übrigen wegen vorsätzlicher Verschleierung von Mehrfachidentitäten.
Die Begründung des Antragstellers findet man im ersten Beitrag zu dieser Debatte.
Im Raum schwebt die Frage, ob das Direktorium diesen Antrag überhaupt hätte zulassen dürfen, da er durch das Regelwerk der OIK nicht gedeckt ist und das Direktorium an sich keine Sperrungen vornehmen kann, so dass die Administration einzuschalten wäre.
Die einen sage ja und beziehen sich auf die Foren-AGBs und begründen es darüber hinaus damit, dass wir als Gemeinschaft der OIK ein gewisses Mitspracherecht haben, weil es unser "Spiel" ist und darüber hinaus das Direktorium hier das Hausrecht ausübt.
Die anderen negieren das, weil es ausschließlich Sache der Administration ist einzuschreiten, wenn sich hier User daneben benehmen.
Nun ist es aber so, dass der Antrag angenommen und hier zur Diskussion gestellt wurde. Also stellt sich die Frage, ob dem Antrag zugestimmt werden soll oder nicht, sofern der Antragsteller seinen Antrag nicht zurück zieht.
Die Argument pro und contra sind zum einen die gleichen, wie auch in Bezug auf die Zulässigkeit des Antrages.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob man es zulassen kann, dass hier die sogenannten "Holländer" für den Unruhezustand innerhalb der OIK zur Verantwortung gezogen werden und deshalb eine Sperrung gerechtfertigt wäre oder ob man sämtliche "Stänkerer" zur Verantwortung ziehen muss und es so zu weiteren Sperrungen kommt.
Die Fragen kann sich jeder selbst beantworten und dem entsprechend im Rahmen einer Abstimmung seine Meinung kund tun. Argumente dafür und dagegen haben wir inzwischen genug gehört, denke ich. Alle weiteren Statements wären nur Wiederholungen.

