14.08.2010, 12:52
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Aaaalso...... fassen wir mal zusammen.......
Das ist aber mal wieder in die Hose gegangen.
Zitat:Das ist der Antrag:
Das war der ursprüngliche Antrag, der mehrfach modifiziert wurde.
Der Antragsteller (Willun, vormals Honecker) wurde aufgefordert nun seine finale Formulierung vorzulegen.
Zitat:Im Raum schwebt die Frage, ob das Direktorium diesen Antrag überhaupt hätte zulassen dürfen, da er durch das Regelwerk der OIK nicht gedeckt ist
Genauso könnte die Frage schweben, ob das Direktorium überhaupt die Befugnis hätte eine beantragte Diskussion nicht zuzulassen oder ob man auch über den Einkaufszettel eines arcoriansichen Festbankettes abstimmen müsste, wenn es denn beantragt würde.
Zitat: ...und das Direktorium an sich keine Sperrungen vornehmen kann ...,
Auch falsch.
Der Exekutivdirektor hat diese Funktion und diese wurde im Fall des Herrn von Strengler nach einem einstimmigen Hausverbotsbeschluß des Direktoriums auch eingesetzt.

