14.08.2010, 20:56
Finale Fassung:
Falls einer meint, er könnte das einfacher oder eleganter fassen, dann bitte. Kann gerne auch per PN zugeschickt werden.
Zitat:Die folgenden Punkte befassen sich mit dem Störverhalten durch eine Person oder Personengruppe, die als "Holländer" bekannt geworden ist und seiner Sanktionierung. Die Beantwortung kann unabhängig voneinander erfolgen, Punkt 2 ist allerdings als Konsequenz aus Punkt 1 zu betrachten. Sollten nachträglich Punkte dieser Abstimmung für ungültig erklärt werden, so sollen jene Teile zur Anwendung kommen, die nicht für ungültig erklärt werden.
1) Es wird als wahr angesehen, daß eine Person bzw. ein sehr beschränkter Kreis von Personen aus dem Umkreis der virtuellen Nationen "Eretz" und "Karhu maasta" den Betrieb der Organisation für internationale Kartographie (OIK) durch das wiederholte Anlegen verschiedener Identitäten massiv stört, provoziert, Teilnehmer gegeneinander aufhetzt, beleidigt, diese durch Unterstellen rechtsradikaler Gesinnungen u.ä. diskreditiert und somit das Klima auf der OIK vergiftet. Diese Person oder dieser Personenkreis sind unter dem Namen "Holländer" einschlägig und neben ihrer Verhaltensweise u.a. durch sprachliche Merkmale vergleichsweise leicht zu erkennen. Wegen des beschriebenen Störverhaltens wird dieser Person bzw. diesem Personenkreis die Teilnahme an der OIK untersagt. Zur Durchsetzung dieser Maßnahme wird das Direktorium damit beauftragt, auf der Grundlage seines Hausrechtes gemäß Art. 4 Abs. 10 der Hausordnung der OIK, den Betreiber des Forums der OIK bzw. seine Administratoren um Sperrung der betreffenden Identitäten zu ersuchen.
Nachstehende Identitäten sind im Sinne dieses Antrages als dieser Person bzw. Personengruppe zugehörig zu betrachten:
David bar Negev
Haro Huusdroddel
Jürgen von Strengler
Katii Pekkulaina
Lysätytären
Madrwdd ap Llyn
Paolo Lisander
Samia Rågg
Yasmina bint Kibir
Die Zuordnung weiterer Identitäten zu dieser Gruppe oder die Streichung aus dieser Gruppe obliegt nach bestem Wissen und Gewissen dem Direktorium, eventuelle Rechte des Beirates bleiben dabei unbeschadet.
[_] Ja
[_] Nein
[_] Enthaltung
2) Da es anzunehmen ist, daß es sich bei den Verantwortlichen hinter den virtuellen Nationen "Eretz" und "Karhu maasta" um jene Personen bzw. jene Person handelt, die den Betrieb der OIK stören bzw. stört, sollen diese Projekte aus der OIK ausgeschlossen werden und nicht weiter auf dem Kartenmaterial verzeichnet bleiben, um weiteren Schaden von ihr abzuwenden.
[_] Ja
[_] Nein
[_] Enthaltung
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