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[Antrag] Änderung § 2 Abs 2 GO
#1
Hiermit beantrage ich Diskussion und anschließende Abstimmung über folgenden Änderungsvorschlag der GO

Zitat:2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht einen Delegierten in den Beirat zu entsenden, unabhängig davon, wieviel Landesteile auf der Karte der OIK eingetragen sind.

wird wie folgt geändert.
Zitat:2. Jeder Mitgliedsstaat hat das Recht genau einen Delegierten in den Beirat zu entsenden. Ein Mitgliedsstaat kann sich auch selbst vertreten, sofern keine Hinderungsgründe gemäß § 2 Absatz 6 dagegen sprechen.

Begründung und Erklärung folgt wie immer nach Zulassung der Diskussion
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Nachrichten in diesem Thema
[Antrag] Änderung § 2 Abs 2 GO - von Gerhard Terofal - 15.08.2010, 12:15
[Kein Betreff] - von Tom Anien - 19.08.2010, 10:39
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 19.08.2010, 16:46
[Kein Betreff] - von Gerhard Terofal - 19.08.2010, 17:04
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 19.08.2010, 17:31
[Kein Betreff] - von Gerhard Terofal - 19.08.2010, 17:44
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 19.08.2010, 17:51
[Kein Betreff] - von Gerhard Terofal - 19.08.2010, 17:54
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 19.08.2010, 18:14
[Kein Betreff] - von Gerhard Terofal - 19.08.2010, 18:20
[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 19.08.2010, 18:38

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