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[Antrag] Misstrauensantrag gem. § 4 Abs 7 GO
#6
Man debattiert im Bundestag Gesetzesvorlagen. Diie Debatte (unhd damit auch die Begründung des Einbringers des Vorlage) erfolgt nach Annahme des Antrages, nicht vorher. Und so war es auch hier in der OIK immer möglich.

Und um genau solche Diskussionen wie sie immer mal wieder im ANTRAGsthread geführt werden, zu vermeiden, gibt es die im Übrigen bereits verfasste Begründung dann im Diskussionsthread


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[Kein Betreff] - von Friederike Fresse - 16.08.2010, 12:25
[Kein Betreff] - von Jaroslav von Corvinus - 16.08.2010, 13:24
[Kein Betreff] - von Jaroslav von Corvinus - 16.08.2010, 13:56
[Kein Betreff] - von Gerhard Terofal - 16.08.2010, 14:05
[Kein Betreff] - von Carmen I. - 16.08.2010, 14:36
[Kein Betreff] - von Niketas Choniatés - 16.08.2010, 14:39
[Kein Betreff] - von Gerd Falkenstein - 16.08.2010, 15:39

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