19.08.2010, 18:20
Nur zur Info: Den anderen Misstrauensantrag unterstütze ich nicht.
Eine Zügige Antragsbearbeitung ist sicher keine Pflicht, aber dennoch wünschenswert. Wo liegen denn in diesem Falle (also den Antrag im Eröffnungspost ) die Hinderungsgründe für eine zeitnahe Bearbeitung?
Eine Zügige Antragsbearbeitung ist sicher keine Pflicht, aber dennoch wünschenswert. Wo liegen denn in diesem Falle (also den Antrag im Eröffnungspost ) die Hinderungsgründe für eine zeitnahe Bearbeitung?

