26.08.2010, 00:01
Das.....
.... ist nicht "normal". Wenn man einen Antrag an den Beirat zur Diskussion weiter gibt, dann hat der Antragsteller ein Anrecht darauf, dass über seinen Antrag entschieden wird...... vom Beirat, nicht vom Direktorium. Du überschreitest also abermals deine Kompetenzen.
Ich muss sagen, so etwas habe ich innerhalb der OIK noch nie erlebt und möchte das auch nicht mehr erleben! Du warst die falscheste Wahl, die man überhaupt treffen konnte. Es tut mir leid, dass ich mich so in dir getäuscht habe!
Zitat:Original von Friederike Fresse
Nein, du hast in dieser Sache nichts verpasst.
Ich habe die Sachlage mit verschiedenen Menschen erörtert und bin gerade dabei meine Entscheidung zu formulieren.
Diese Entscheidung ist nun anhängig, bis über den Mißtrauensantrag entschieden wurde.
.... ist nicht "normal". Wenn man einen Antrag an den Beirat zur Diskussion weiter gibt, dann hat der Antragsteller ein Anrecht darauf, dass über seinen Antrag entschieden wird...... vom Beirat, nicht vom Direktorium. Du überschreitest also abermals deine Kompetenzen.
Ich muss sagen, so etwas habe ich innerhalb der OIK noch nie erlebt und möchte das auch nicht mehr erleben! Du warst die falscheste Wahl, die man überhaupt treffen konnte. Es tut mir leid, dass ich mich so in dir getäuscht habe!

