27.08.2010, 06:54
Setzt man voraus, daß die Väter der GO die Delegiertenschaft nicht grundlos gängeln wollten, sondern bei der Stimmauszählung auf den ersten Blick nur die zugehörige MN erkennen wollen, dann werde ich beim gegenwärtigen Stand der Dinge durchaus weitere Stimmen anerkennen, da die Abstimmungsleitung die Signatur zum Zeitpunkt des Auszählends unter Umständen hierfür mitnutzen kann.
Wer nun einwendet, daß die Signatur veränderbar ist, der muß berücksichtigen, daß es die gesamte Stimmabgabe nach Abschluß der Auszählung auch ist.
Wer nun einwendet, daß die Signatur veränderbar ist, der muß berücksichtigen, daß es die gesamte Stimmabgabe nach Abschluß der Auszählung auch ist.

